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Finanzielle Hilfen

Antrag auf finanzielle Unterstützung

Der Verwaltungsrat des Resonord kann Anträge auf finanzielle Unterstützung gewähren. Diese Anträge können verschiedene Lebensbereiche betreffen, wie z.B. Gesundheit, Ernährung, Wohnen, Ausbildung oder Kinder. Zu diesem Zweck erstellt der zuständige Sozialarbeiter zunächst ein Klientendossier mit allen notwendigen Informationen wie Einkommen, Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, berufliche Situation usw. Danach prüft er, ob alle vom Gesetz vorgesehenen finanziellen Hilfeleistungen bereits ausgeschöpft wurden wie z.B. Arbeitslosengeld, Kinderzulagen, Mietzuschuss des Ministeriums für Wohnungsbau, Teuerungszulage des Nationalen Solidaritätsfonds usw. – je nach individueller Situation des Klienten. Sollte dies nicht der Fall sein, hilft der Sozialarbeiter dem Klienten, die entsprechenden Anträge zu stellen.

„Enquête sociale“

Sind alle „regulären“ Hilfeleistungen ausgeschöpft und befindet sich der Klient immer noch in einer finanziellen Notlage, kann der Verwaltungsrat des Resonord zusätzliche finanzielle Hilfen gewähren. Dafür nimmt der Sozialarbeiter eine Untersuchung („enquête sociale“) vor. Er überprüft u.a. die Kontoauszüge seines Klienten, um zu sehen, wie dieser sein verfügbares Einkommen ausgegeben hat. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen wie Kredite oder andere Schulden werden ebenfalls kontrolliert. Ist eine finanzielle Unterstützung des Klienten notwendig, verfasst er einen Antrag, der dem Verwaltungsrat des Resonord zur Abstimmung unterbreitet wird. Der Verwaltungsrat entscheidet auch, ob eine gewährte finanzielle Hilfe vom Klienten zurückzuerstatten ist.

Zu den Dienstleistungen des Resonord gehört auch eine Budgetverwaltung.

Die (finanziellen und materiellen) Leistungen des Resonord sind an Bedingungen geknüpft, die Ihnen der Sozialarbeiter Ihrer Wohnsitzgemeinde erklären kann.