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Soziale
Mietverwaltung

Instrument des Ministeriums für Wohnungsbau

Die soziale Mietverwaltung ist ein Instrument des Ministeriums für Wohnungsbau; es verfolgt zwei Hauptziele: Erstens sollen leerstehende Wohnungen reaktiviert werden. Zweitens soll bezahlbarer Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen geschaffen werden. Die soziale Mietverwaltung wird von landesweit etwa 30 Partnern des Ministeriums umgesetzt (Stiftungen, ASBL, SIS, öffentliche Projektträger, Sozialämter), darunter dem Sozialamt Resonord.

Keine Chance auf dem privaten Wohnungsmarkt

Die soziale Mietverwaltung richtet sich an private Eigentümer von leerstehendem Wohnraum. Wird eine Kooperation mit Resonord vereinbart, wird dieser Wohnraum Familien, Paaren und Alleinstehenden zur Verfügung gestellt, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt haben. Dabei kann der Eigentümer von zahlreichen Vorteilen profitieren, die auf dem freien Wohnungsmarkt nicht gelten.

Vorteile der sozialen Mietverwaltung für die Eigentümer

Garantierte und pünktliche Mietzahlungen

Der Mietvertrag wird mit Resonord unterschrieben, welches seinerseits eine „Zurverfügungstellung“ (mise à disposition) mit dem Bewohner unterzeichnet. Resonord bezahlt die Miete pünktlich und garantiert, selbst wenn der Wohnraum eine Zeit lang leer stehen sollte.

Erledigung kleinerer Unterhaltsarbeiten

Resonord kümmert sich während der gesamten Mietdauer um die Instandhaltung der Wohnung. Kleinere Reparaturen (defekter Wasserhahn oder kaputtes Fenster z.B.) werden kostenlos ausgeführt. Nach dem Auszug des/der Bewohner wird die Wohnung – wenn nötig – aufgefrischt, so dass sie dem Eigentümer im gleichen Zustand zurückgegeben werden kann, wie er sie zur Verfügung gestellt hatte.

Begleitung der Bewohner durch Sozialarbeiter

Alle Bewohner werden über die gesamte Nutzungsdauer vom Sozialarbeiter des Dienstes “Wunne bleiwen” professionell begleitet und unterstützt. Regelmäßige Bilanzgespräche fördern die psychische und körperliche Gesundheit der Bewohner.

Zügige Abtretung der Wohnung

Braucht ein Vermieter seine Wohnung selber oder für Familienmitglieder, tritt Resonord die Wohnung 6 Monate nach der Anfrage ab und kümmert sich darum, die Bewohner in einer anderen Wohnung unterzubringen.

Steuerbefreiung auf 75 Prozent der Mieteinkünfte

Die Miete, die Resonord dem Vermieter zahlt, liegt 30 bis 40 Prozent unter dem Marktpreis. Als Ausgleich erhält der Vermieter eine Steuerbefreiung auf 75 Prozent seiner Mieteinkünfte. Der Satz von 75 Prozent wurde am 3. März im Rahmen des so genannten Tripartite-Abkommens verabschiedet und ersetzt den vorherigen Satz von 50 % mit dem Ziel, die Attraktivität der sozialen Mietverwaltung zu erhöhen. Der neue Satz von 75 % betrifft die Mieteinkünfte ab dem 1. Januar 2023.

Dienst „Wunne bleiwen“
des Resonord

Die soziale Mietverwaltung ist insbesondere für die Eigentümer interessant, die wenig Zeit haben, sich um ihre Wohnung bzw. ihr Haus zu kümmern. Oder aber für Vermieter, die leerstehenden Wohnraum reaktivieren und einen Beitrag leisten wollen, das landesweite Problem der Wohnungsnot zu lindern. Koordiniert wird das Projekt vom Dienst “Wunne bleiwen” des Resonord, der Ihnen als Vermieter/Eigentümer gerne weitere Auskünfte erteilt.

Information für potenzielle Mieter:

Potenzielle Mieter können sich nicht direkt beim Vermieter bewerben. Sie müssen sich an Resonord bzw. den Sozialarbeiter ihrer Wohnsitzgemeinde wenden, das die Bewerbungen eingehend prüft. Resonord entscheidet aufgrund objektiver Kriterien, welcher Bewerber für welche Wohnung in Frage kommt. Die soziale Mietverwaltung beim Resonord ist langfristig ausgelegt, um den Bewohnern den Druck, zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den privaten Wohnungsmarkt wechseln zu müssen, zu nehmen.

Resonord hat mit dem Ministerium für Wohnungsbau eine Konvention zur sozialen Mietverwaltung unterzeichnet und ist deshalb offiziell anerkannter Partner für diese Art der Wohnungsvermietung. https://logement.public.lu/fr/proprietaire/logement-location/gestion-locative-sociale.html