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Gesellschaftliche und
berufliche Eingliederung

Alle Einwohner der 9 Resonord-Gemeinden können sich an das Sozialamt wenden, um sich über die geltende Gesetzgebung zur (inter)kommunalen Sozialhilfe zu informieren. Bei Bedarf helfen die Sozialarbeiter des Resonord den Klienten, ihre Rechte in Bezug auf die Sozialhilfe gemäß dem Gesetz vom 18. Dezember 2009 wahrzunehmen. Im Gegenzug verpflichten sich die Klienten zur aktiven Mitarbeit an der Verbesserung ihrer persönlichen Lebenssituation, so dass eine gesellschaftliche und berufliche Inklusion stattfinden kann.

Selbstbestimmung und Unabhängigkeit

Ziel der Sozialarbeit ist es, hilfsbedürftigen Personen und ihren Familien ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und sie auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu begleiten. Diese Begleitung kann kurz-, mittel- oder langfristig erfolgen – je nach Bedarf des Klienten. Die meisten Anfragen bzw. Hilfegesuche betreffen die Bereiche:

Wohnen

Gesundheit

Materielle Hilfen

Arbeit & Ausbildung

Familie & Kinder

Finanzielle Hilfen

Sozialhilfe ist
subsidiär

Die vom Gesetz vorgesehene kommunale Sozialhilfe ist immer subsidiär zu verstehen: Sie wird dann gewährt, wenn alle anderen gesetzlich vorgesehenen Hilfeleistungen bereits ausgeschöpft wurden, aber nicht für ein menschenwürdiges Leben reichen. Sozialhilfe kann z.B. komplementär zum Arbeitslosengeld, zum Mietzuschuss des Ministeriums für Wohnungsbau oder zur Teuerungszulage des nationalen Solidaritätsfonds gewährt werden. Außerdem beruht die Zusammenarbeit mit einem Sozialamt auf freiwilliger Basis.