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Arbeit & Ausbildung

ADEM und ONIS

Bei Verlust des Arbeitsplatzes ist in den meisten Fällen die Agence pour le développement de l’emploi (ADEM) Ansprechpartnerin. Hat ein Arbeitssuchender einen Antrag auf das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) gestellt, kann es aber auch sein, dass die ADEM die Person an das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) vermittelt. Dies ist der Fall, wenn die Person zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes nicht entspricht und bei der ADEM nicht direkt eine Arbeitsstelle findet.

Regionalbeauftragte
für soziale Eingliederung

Begleitet werden die REVIS-Empfänger, die ans ONIS vermittelt wurden, vom Dienst für soziale Eingliederung bzw. den Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung, die seit Januar 2019 in den Sozialämtern angesiedelt sind. Für jeden Klienten erstellen sie einen maßgeschneiderten Plan, in dem alle Schritte zur gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion festgehalten sind. Die Regionalbeauftragten gewährleisten eine intensive und individuelle Betreuung der REVIS-Empfänger.

Aktivierungsmaßnahmen

Es gibt 2 Arten von Aktivierungsmaßnahmen: einerseits die befristete Teilnahme an gemeinnützigen Beschäftigungen im öffentlichen Sektor und andererseits Stabilisierungsmaßnahmen sowie Vorbereitungsmaßnahmen. Zu den Stabilisierungsmaßnahmen gehören z.B. Kuren und medizinische/psychologische Behandlungen, während die Vorbereitungsmaßnahmen (Sprach-)Kurse und andere Schulungen sein können.

Ziel der Aktivierungsmaßnahmen ist es, die berufliche (und soziale) Situation der Klienten zu verbessern, damit sie – langfristig – nicht mehr vom REVIS abhängig sind. Ob ein Klient in eine gemeinnützige Beschäftigung oder in eine Stabilisierungs- bzw. Vorbereitungsmaßnahme orientiert wird, wird bei der so genannten Bestandsaufnahme mit dem zuständigen Regionalbeauftragten geklärt. Auch ein Wechsel von einer Maßnahme zur anderen und wieder zurück ist möglich. Bei der Teilnahme an einer gemeinnützigen Beschäftigung erhält der Klient eine Aktivierungszulage in Höhe des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeiter. Diese Aktivierungszulage wird vom Nationalen Solidaritätsfonds ausbezahlt.

Wer unter 30 ist und weder die Schule besucht, noch eine Ausbildung oder Arbeit hat, kann sich an die Gesellschaft Youth & Work wenden. Youth & Work bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein individuelles Coaching sowie Beratung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche an. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Terminabsprachen sind im Cliärrwer Haus des Resonord möglich.