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Qualitätssicherung
möblierter Zimmer

Möblierte Zimmer oder “Cafészëmmer”

Unter dem Begriff „möblierte Zimmer“ – im Volksmund auch Cafészëmmeren genannt – versteht man kleine Räume, oftmals ohne Kochmöglichkeit und eigenes Bad/Toilette. Meist sind solche Zimmer in den oberen Etagen von Cafés bzw. Wirtschaften eingerichtet, und die sanitären Verhältnisse lassen arg zu wünschen übrig. Darüber hinaus sind die Mietpreise für solch erbärmliche Unterkünfte oft viel zu hoch. Doch etlichen Personen – besonders Alleinstehenden und Geringverdienern – bleibt keine andere Wahl.

Prekäre Wohnsituationen verbessern

Um diese prekären Wohnsituationen zu verbessern, hat Resonord in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt OS CARE ein Qualitätslabel erarbeitet, das auf dem Gesetz vom 20. Dezember 2019 über die Mindeststandards von vermieteten Zimmern und Wohnungen sowie auf der entsprechenden großherzoglichen Verordnung vom 20. Dezember 2019 basiert. Das Label erhalten nur diejenigen möblierten Zimmer, die die gesetzlich festgelegten Mindeststandards in punkto Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit erfüllen.

Meldung eines möblierten Zimmers beim Bürgermeister

Laut dem genannten Gesetz (Artikel 3) muss jeder Eigentümer bzw. Betreiber von zur Miete stehenden möblierten Zimmern diese vor der Vermietung dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde melden. Außerdem muss die maximale Anzahl an Mietern, die dort untergebracht werden können sowie ein Plan der Räumlichkeiten dem Bürgermeister mitgeteilt werden.

Meldeformular Mietwohnraum (französische Fassung)

Räumung als letztes Mittel

Vermieter können die Evaluation ihrer möblierten Zimmer freiwillig beantragen. Allerdings behält Resonord die Situation ALLER Cafészëmmeren im Auge und beantragt notfalls eine Visite von Bürgermeister, Polizei, Gesundheitsinspektion sowie dem Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps. Sollte die Wohnsituation für die Mieter gesundheitsgefährdend sein, wird eine Räumung der betroffenen Zimmer veranlasst werden. Dies sollte aber nur im äußersten Fall erforderlich sein. Resonord setzt in erster Linie auf das Verständnis der Vermieter mit dem Ziel, auch finanziell schwachen Personen eine menschenwürdige Unterkunft zu ermöglichen.

Siehe dazu auch die Artikel 4 (Kontrolle von möblierten Zimmern durch den Bürgermeister oder seinen Vertreter) und Artikel 7 (Strafen bei Nichteinhaltung der Mindeststandards) des genannten Gesetzes.

Anschubfinanzierung mit europäischen Geldern

Das Projekt der Qualitätssicherung von möblierten Zimmern wurde auf Initiative des Sozialamtes OS CARE in Zusammenarbeit mit Resonord ins Leben gerufen. Während den ersten beiden Jahren wurde es mit Mitteln der europäischen LEADER-Initiative kofinanziert: Die Sozialämter Resonord und OS CARE sowie die beiden lokalen Aktionsgruppen LEADER Éislek und LEADER Atert-Wark teilten sich die Projektkosten zu je einem Viertel. Das Projektgebiet erstreckte sich in dieser ersten Phase über 27 Gemeinden.

Seit dem Ende der europäischen Kofinanzierung zum 30. September 2022 wird das Projekt von den beiden Sozialämtern individuell weitergeführt. Resonord ist nunmehr zuständig für die möblierten Zimmer, die sich auf dem Territorium seiner 9 Mitgliedsgemeinden befinden. Wenn Sie ein Zimmer in einer dieser 9 Gemeinden besitzen und unser Qualitätslabel erhalten möchten, wenden Sie sich an den Dienst “Wunne bleiwen”.