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Dienst Sozialhilfe

Information, Beratung und Orientierung

Beim Dienst Sozialhilfe können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Sozialhilfe informieren, so wie sie im Gesetz vom 18. Dezember 2009 verankert ist. Dazu können Sie einen Termin bei dem Sozialarbeiter des Resonord vereinbaren, der für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig ist. Information, Beratung und Orientierung helfen erfahrungsgemäß schon viel weiter. Sollten Sie darüber hinaus noch Unterstützungsbedarf haben, wird der Sozialarbeiter zusätzliche Maßnahmen in die Wege leiten. Er kann Ihnen z.B. bei verschiedenen administrativen Schritten helfen wie Anträge ausfüllen/einreichen oder Behörden kontaktieren. Auch materielle Hilfen wie eine Zugangsberechtigung zum sozialen Lebensmittelladen oder zum Frisörsalon des Resonord kann Ihnen Ihr Sozialarbeiter gewähren.

Finanzielle Unterstützung

Ist eine finanzielle Unterstützung vonnöten, wird der Sozialarbeiter zunächst prüfen, ob alle „regulären“ Hilfsangebote wie z.B. Arbeitslosengeld, Familienleistungen, Mietzuschuss oder Teuerungszulage ausgeschöpft wurden. Reichen diese regulären Hilfsangebote nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) einzureichen. Dieser Antrag wird von Ihrem Sozialarbeiter vorbereitet und dem Verwaltungsrat zur Abstimmung vorgelegt. Grundsätzlich sind alle gewährten finanziellen  Hilfen vom Klienten zurückzuerstatten.

Um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen zu können, braucht Ihr Sozialarbeiter ggf. einige Angaben zu Ihrer persönlichen Situation. Aus diesem Grund wird er Sie möglicherweise um verschiedene Unterlagen wie eine Haushaltszusammensetzung oder Kontoauszüge bitten. Grundsätzlich wird von den Klienten des Resonord erwartet, dass sie aktiv an der Bewältigung ihrer (finanziellen) Schwierigkeiten mitwirken. Bei komplexen Problemsituationen sorgt Resonord für eine koordinierte Zusammenarbeit mit anderen sozialen Dienstleistern.