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Gesundheit

Direkte Leistungsabrechnung
für einkommensschwache Personen

Viele Klienten des Resonord können sich eine angemessene medizinische Versorgung nicht (mehr) leisten. Eine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems kann die direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen sein, besser als „tiers payant social“ bekannt. Wurde einem Klienten die direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen gewährt, braucht er kein Geld mehr für seine medizinische Versorgung vorzustrecken und anschließend um Rückerstattung zu bitten; die Leistungen werden direkt und zunächst integral von der Gesundheitskasse CNS übernommen.

Zugang zur medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung

Die direkte Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen kann nur vom zuständigen Sozialamt bewilligt werden. Hier erhalten die Begünstigten eine zeitlich begrenzte Bescheinigung sowie Etiketten, die sie bei ihrem Arzt oder Zahnarzt vorlegen bzw. abgeben müssen. Um in den Genuss dieser Maßnahme zu kommen, muss man ordnungsgemäß in Luxemburg krankenversichert sein. Auch dabei können die Sozialarbeiter des Resonord behilflich sein. Zögern Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren.

Verwaltungsrat entscheidet
über Kostenübernahme

Kann der Klient seinen Eigenanteil nicht selber bestreiten, kann der zuständige Sozialarbeiter beim Verwaltungsrat des Resonord einen Antrag auf (teilweise oder integrale) Kostenübernahme stellen. Der Verwaltungsrat kann auch andere Anträge auf finanzielle Unterstützung gewähren, z.B. für Kieferorthopädie, Optik (Brillen), häusliche Pflege, Krankenhausaufenthalt oder Krankentransport. Mehr dazu bei finanzielle Hilfen.

Die (finanziellen und materiellen) Leistungen des Resonord sind an Bedingungen geknüpft, die Ihnen der Sozialarbeiter Ihrer Wohnsitzgemeinde erklären kann.