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Dienst Soziale Eingliederung

REVIS – Einkommen zur sozialen Eingliederung

Der Dienst Soziale Eingliederung betreut die REVIS-Empfänger, die von der ADEM zum ONIS orientiert wurden und die ihren Wohnsitz in einer der 9 Gemeinden des Resonord haben. REVIS bedeutet revenu d’inclusion sociale bzw. Einkommen zur sozialen Eingliederung. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2019 das RMG (revenu minimum garanti bzw. garantiertes Mindesteinkommen). Ein REVIS- Antrag kann gestellt werden, wenn kein Einkommen im Haushalt verfügbar ist oder das Einkommen nicht ausreicht, weil es unter den Richtwerten des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) liegt. Ein REVIS-Antrag wird beim Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) eingereicht; die Mitarbeiter unseres Dienstes Sozialhilfe helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrags.

Soziale und berufliche Integration

Die Sozialarbeiter dieses Dienstes – auch als Regionalbeauftragte für soziale Eingliederung bezeichnet – fokussieren sich auf die gesellschaftliche und berufliche Inklusion der REVIS-Empfänger. Dazu erarbeiten sie gemeinsam mit ihren Klienten einen Aktivierungsplan, der das Profil und die persönliche Situation der Klienten berücksichtigt. In diesem Plan wird z.B. die Verrichtung einer „gemeinnützigen Beschäftigung“ bei einem öffentlichen Beschäftigungsträger festgehalten. Sollte dies aufgrund der persönlichen Verfassung der Klienten nicht möglich sein, werden vorher Stabilisierungs- oder Vorbereitungsmaßnahmen mit den Klienten vereinbart wie z.B. eine Kur/Therapie oder eine (berufsvorbereitende) Schulung. Die intensive und persönliche Betreuung der REVIS-Empfänger ist die Hauptaufgabe der Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung. Haben Sie Fragen dazu – ggf. auch vor dem Einreichen eines REVIS-Antrags? Dann zögern Sie nicht, unsere Regionalbeauftragten zu kontaktieren.
Siehe dazu auch Arbeit und Ausbildung.